Job kündigen: Kündigungsfrist, Form und Sperrzeit
Als Arbeitnehmer kündigen: vier Wochen Kündigungsfrist, Probezeit, befristete Verträge, das eigenhändig unterschriebene Original und die Sperrzeit. Mit Muster.
Schnellantwort
Um deinen Job zu kündigen, übergibst du deinem Arbeitgeber einen eigenhändig unterschriebenen Brief: Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder als Scan ist unwirksam (§ 623 BGB). Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB), in der Probezeit sind es zwei Wochen. Dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag kann längere Fristen vorsehen. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht; übergib sie deshalb persönlich und lass dir den Empfang schriftlich bestätigen. Eine Eigenkündigung kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, und du musst dich drei Monate vorher arbeitsuchend melden.
| Für wen | Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen wollen |
| Form | Brief auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift; keine E-Mail, kein Scan, keine elektronische Signatur (§ 623 BGB) |
| Kündigungsfrist | Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, sofern Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes regeln |
| Probezeit | Zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag, für höchstens sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB) |
| Übergabe | Persönlich gegen schriftliche Empfangsbestätigung oder vor einem Zeugen |
| Häufige Fehler | Per E-Mail kündigen, ab dem Absendetag rechnen, die Meldung als arbeitsuchend vergessen |
Es geht hier um die ordentliche Eigenkündigung eines Arbeitsverhältnisses in Deutschland. Kündigungen durch den Arbeitgeber und Aufhebungsverträge sind nicht Thema dieses Ratgebers. Prüfe deinen Arbeitsvertrag und einen gegebenenfalls geltenden Tarifvertrag, bevor du dein Enddatum festlegst. Hat dein Arbeitgeber dir gekündigt, lass dich schnell beraten: Eine Kündigungsschutzklage musst du in der Regel innerhalb von drei Wochen erheben.
Ohne unterschriebenes Original geht es nicht
§ 623 BGB verlangt für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die gesetzliche Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Zusammen mit § 126 BGB heißt das: ein Schriftstück auf Papier mit deiner eigenhändigen Unterschrift. E-Mail, WhatsApp, ein eingescanntes unterschriebenes PDF oder eine Unterschrift, die ein Versanddienst eindruckt, ersetzen das unterschriebene Original nicht; hier genügt nicht einmal eine qualifizierte elektronische Signatur. Bereite den Text vor, druck ihn aus, unterschreib das Original und kümmere dich selbst um die Zustellung. Aus diesem Grund bietet dieser Ratgeber für die Kündigung keinen Online-Druck- und Versandservice an.
Kündigungsfrist und Enddatum prüfen
Nach § 622 Abs. 1 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind nicht dasselbe wie ein Monat. Die längeren Fristen aus § 622 Abs. 2 BGB, die mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit steigen, binden nur den Arbeitgeber, es sei denn, dein Arbeits- oder Tarifvertrag erstreckt sie auf dich, was häufig vorkommt. Rechne von einem zulässigen Endtermin zurück und zähle ab dem Tag, an dem die Kündigung deinem Arbeitgeber zugeht. Ein Beispiel: Geht deine Kündigung deinem Arbeitgeber am 10. März zu, enden die vier Wochen am 7. April; das frühestmögliche Ende ist dann der 15. April. Die Muster berechnen kein gültiges Enddatum und garantieren auch keins.
Probezeit und befristete Verträge
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten erlaubt § 622 Abs. 3 BGB eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag, sofern ein Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Nicht jeder Job hat eine Probezeit, und nach ihrem Ende gilt die normale Kündigungsfrist. Ein befristeter Arbeitsvertrag lässt sich nur dann vorzeitig ordentlich kündigen, wenn der Arbeitsvertrag oder der anwendbare Tarifvertrag das vorsieht (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Eine Probezeit in einem befristeten Vertrag muss außerdem im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Enthält dein befristeter Vertrag keine Kündigungsklausel, kannst du nicht einfach vorzeitig kündigen; sprich deinen Arbeitgeber stattdessen auf ein einvernehmliches Enddatum an.
Muster: ordentliche Kündigung
Ergänze deinen Namen und deine Anschrift, den korrekten Namen und die Anschrift des Arbeitgebers, das Datum und, falls vorhanden, deine Personalnummer. Trag das Enddatum erst ein, wenn du deinen Vertrag geprüft hast und weißt, wann die Kündigung beim Arbeitgeber eingeht; dann unterschreib das Original auf Papier. Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin“ sorgt dafür, dass die Kündigung zum nächsten zulässigen Termin wirkt, falls dein Datum nicht stimmt; ein fehlendes Kündigungsrecht oder eine fehlende Unterschrift ersetzt er nicht. Behalte eine Kopie. Die Bitte um Bestätigung legt das Enddatum nicht fest und ersetzt auch nicht die Übergabe des Originals.
Ordentliche Kündigung meines Arbeitsverhältnisses — [Personalnummer, falls vorhanden]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [geprüftes Enddatum], hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Datum, zu dem mein Arbeitsverhältnis endet.
Mit freundlichen Grüßen [Ort, Datum, Name und eigenhändige Originalunterschrift]
Übergabe, Urlaub und Arbeitslosengeld
Sprich mit deinem Arbeitgeber über die Übergabe deiner Aufgaben, den Resturlaub, eine mögliche Freistellung, die letzte Gehaltsabrechnung und die Rückgabe von Arbeitsmitteln. Resturlaub verkürzt die Kündigungsfrist nicht automatisch und erlaubt dir auch nicht, früher aufzuhören. Du kannst ein Arbeitszeugnis und die übrigen Unterlagen zum Ende des Arbeitsverhältnisses verlangen. Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, bekommt in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld, wodurch sich auch die gesamte Anspruchsdauer verkürzen kann (§ 159 SGB III). Bei der Agentur für Arbeit musst du dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden; erfährst du das Enddatum später, innerhalb von drei Tagen (§ 38 SGB III). Lass dich von der Agentur für Arbeit zu deiner Situation beraten, bevor du kündigst.
Original übergeben und Nachweise sichern
Nach § 130 BGB kommt es darauf an, wann die Kündigung deinem Arbeitgeber zugeht; sie vor Fristende abzuschicken, reicht nicht. Übergib das unterschriebene Original deinem Arbeitgeber oder einer empfangsberechtigten Person und lass dir den Empfang auf einer Kopie bestätigen, oder nimm einen Zeugen mit, der den Brief gelesen hat. Schickst du die Kündigung per Post, plane die Zustelldauer ein; die Sendungsverfolgung zeigt, dass eine Sendung angekommen ist, aber nicht, was sie enthielt. Die Empfangsbestätigung unten füllt der Empfänger aus; sie ersetzt nicht deine unterschriebene Kündigung. Nutze keinen Online-Druck- und Versanddienst, um das erforderliche Original zuzustellen.
Empfangsbestätigung auf einer separaten Kopie
Das eigenhändig unterschriebene Original der Kündigung von [Name des Arbeitnehmers] wurde am [Datum] um [Uhrzeit] entgegengenommen.
[Name und Funktion der empfangsberechtigten Person] [Unterschrift der empfangenden Person]
Offizielle Quellen
Verwendete Referenzen und Links zu den aktuell geltenden Regeln.
- § 623 BGB — Schriftform der KündigungGesetze im Internet
- § 126 BGB — SchriftformGesetze im Internet
- § 622 BGB — Kündigungsfristen bei ArbeitsverhältnissenGesetze im Internet
- § 15 TzBfG — Ende des befristeten ArbeitsvertragesGesetze im Internet
- § 130 BGB — Zugang der WillenserklärungGesetze im Internet
- § 38 SGB III — Pflicht zur frühzeitigen ArbeitsuchendmeldungGesetze im Internet
- § 159 SGB III — SperrzeitGesetze im Internet
- § 4 KSchG — Klagefrist bei Kündigung durch den ArbeitgeberGesetze im Internet
- Kündigung, Abfindung, FreistellungBundesagentur für Arbeit
Informationen auf dem Stand des letzten Prüfdatums. Dieser Ratgeber dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar - bei komplexen Situationen konsultiere bitte einen qualifizierten Fachmann.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer?
Gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB), sofern dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag nichts anderes regelt. Die längeren Fristen, die mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit steigen, binden von Gesetzes wegen nur den Arbeitgeber; für dich gelten sie nur, wenn dein Vertrag sie auf dich erstreckt.
Kann ich per E-Mail oder WhatsApp kündigen?
Nein. Eine Kündigung braucht die Schriftform mit deiner eigenhändigen Unterschrift auf dem Original (§ 623 BGB), und die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder als Scan ist unwirksam; dein Arbeitsverhältnis besteht also weiter.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB), sofern ein Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Nach dem Ende der Probezeit gilt die normale Kündigungsfrist.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?
Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, bekommt in der Regel eine Sperrzeit: bis zu 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld, wodurch sich auch die gesamte Anspruchsdauer verkürzen kann (§ 159 SGB III). Bei der Agentur für Arbeit musst du dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden; erfährst du das Enddatum später, innerhalb von drei Tagen (§ 38 SGB III).
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