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15. Oktober 2026·7 Min. Lesezeit

Versicherung kündigen: Hausrat und Privathaftpflicht

Hausrat- oder Haftpflichtversicherung kündigen: Versicherungsjahr, Kündigungsfrist, E-Mail in Textform und Sonderkündigung nach Beitragserhöhung oder Schaden.

Geprüft von MaisonMail·Zuletzt geprüft: 16. Oktober 2026

Schnellantwort

Eine Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kannst du in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, und zwar mit der Kündigungsfrist aus deinem Vertrag, oft drei Monate. Eine E-Mail oder das Kundenportal reicht meistens aus: Bei Verbraucherverträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, dürfen die Vertragsbedingungen höchstens die Textform verlangen. Eine Beitragserhöhung ohne besseren Schutz oder ein Schadensfall kann dir ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats geben. Deine Kündigung muss den Versicherer rechtzeitig erreichen. Sorg für neuen Versicherungsschutz, bevor der alte Vertrag endet.

Für wenVersicherungsnehmer, die eine Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung kündigen wollen
Ordentliche KündigungZum Ende des Versicherungsjahres laut Vertrag (ein bis drei Monate Frist, oft drei)
Verträge über 3 JahreKündbar zum Ende des dritten oder jedes späteren Jahres mit drei Monaten Frist (§ 11 VVG)
FormMeist genügt die Textform: E-Mail, Kundenportal oder Brief
SonderkündigungInnerhalb eines Monats nach Mitteilung einer Beitragserhöhung (§ 40 VVG) oder nach einem Schaden (§ 92 oder § 111 VVG)
Häufige FehlerVom Kalenderjahr ausgehen, monatliche Zahlung mit monatlicher Kündbarkeit verwechseln, Lücke im Versicherungsschutz

Die folgenden Hinweise betreffen die Kündigung einer Hausratversicherung oder einer Privathaftpflichtversicherung. Mit der Kündigung endet dein Versicherungsschutz; der Widerruf eines neuen Vertrags und der Widerruf eines Zahlungsmandats sind andere Schritte. Für Kranken-, Lebens-, Renten- und Kfz-Haftpflichtversicherungen gelten eigene Regeln, verwende die Muster dafür also nicht unverändert. Für Handy-, Internet- und Fitnessverträge lies unseren Ratgeber zur Kündigung von Verträgen.

Versicherungsjahr und Kündigungsfrist prüfen

Such deinen Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, das Ablaufdatum und die Verlängerungsklausel heraus. Das Versicherungsjahr beginnt oft mit dem Versicherungsbeginn, nicht am 1. Januar. Den Rahmen setzt § 11 VVG: Bei einem Vertrag, der sich automatisch verlängert, muss die Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten liegen, und bei diesen Versicherungen sind drei Monate üblich. Einen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kannst du zum Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG). Zahlst du den Beitrag monatlich, kannst du deshalb noch lange nicht monatlich kündigen. Kümmere dich um einen neuen Vertrag, bevor der alte endet, vor allem bei der Haftpflichtversicherung.

E-Mail, Kundenportal oder Brief?

Die Textform lässt eine E-Mail ohne eigenhändige Unterschrift zu. Bei Verbraucherverträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, dürfen die Vertragsbedingungen in der Regel keine strengere Form verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB); bei älteren Verträgen siehst du in den Bedingungen nach. Nutze die Adresse oder das Portal, das der Versicherer angibt, und speichere deine Kündigung und die Bestätigung. Versicherungen sind Finanzdienstleistungen; der vorgeschriebene Kündigungsbutton nach § 312k BGB gilt für sie deshalb nicht, und ein fehlender Button gibt dir kein Recht, ohne Frist zu kündigen. Bietet der Versicherer trotzdem eine Online-Kündigung an, kannst du sie nutzen.

Muster: ordentliche Kündigung

Nenne Namen und Anschrift des Versicherungsnehmers und die Versicherungsscheinnummer. Ersetze alle Platzhalter und prüfe das Vertragsende, das du einträgst. Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin“ sorgt dafür, dass die Kündigung zum nächsten zulässigen Termin wirkt, falls dein Datum nicht stimmt; ein Recht, sofort auszusteigen, entsteht dadurch nicht. Ergänze bei einem Brief die Anschrift des Versicherers und das Datum.

Ordentliche Kündigung meiner Versicherung — [Versicherungsscheinnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine [Versicherungsart], Versicherungsscheinnummer [Nummer], ordentlich zum [geprüftes Vertragsende], hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das genaue Vertragsende in Textform.

Mit freundlichen Grüßen [Name und Anschrift]

Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend ändert, kannst du nach § 40 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang seiner Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam würde. § 40 Abs. 2 VVG gibt dir dasselbe Recht, wenn der Versicherer den Versicherungsschutz verringert, ohne den Beitrag entsprechend zu senken. Nicht jede höhere Rechnung berechtigt zur Sonderkündigung; prüfe deshalb die Klausel, die Mitteilung und das Datum, an dem sie dir zugegangen ist. Das Muster enthält bewusst keine hilfsweise ordentliche Kündigung.

Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung — [Versicherungsscheinnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Mitteilung vom [Datum] über die Beitragserhöhung ab [Datum] ist mir am [Zugangsdatum] zugegangen. Die Erhöhung erfolgt aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert.

Deshalb kündige ich den oben genannten Vertrag gemäß § 40 Abs. 1 VVG mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und das genaue Vertragsende in Textform.

Mit freundlichen Grüßen [Name und Anschrift]

Kündigung nach einem Schadensfall

Bei Sachversicherungen wie der Hausratversicherung können nach § 92 VVG beide Seiten innerhalb eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen; die Frist läuft also nicht ab dem Tag des Schadens. Für die Haftpflichtversicherung nennt § 111 VVG eigene Auslöser: Der Versicherer erkennt deinen Deckungsanspruch an oder lehnt ihn zu Unrecht ab, oder er weist dich an, es auf einen Prozess mit dem Geschädigten ankommen zu lassen, und das Urteil in diesem Prozess wird rechtskräftig. Wende § 92 VVG nicht auf die Privathaftpflichtversicherung an, und geh nicht davon aus, dass jede Ablehnung genügt. Heb den Schriftverkehr zum Schaden auf und lass dich beraten, wenn der Auslöser oder die Frist umstritten ist.

Kündigung abschicken und Vertragsende bestätigen lassen

Deine Kündigung muss vor Fristende beim Versicherer eingehen; es reicht nicht, sie rechtzeitig abzuschicken. Nutzt du MaisonMail, lade dein fertiges PDF hoch oder schreib den Brief direkt dort, prüfe die Kündigungsadresse des Versicherers und plane Zeit für Druck und Zustellung ein. Verfügbare Versandarten und der Preis werden vor der Zahlung angezeigt. Heb den Brief genau in der verschickten Fassung und jeden Zustellnachweis auf; die Sendungsverfolgung zeigt, dass eine Sendung angekommen ist, aber nicht, was sie enthielt. Lass dir das Vertragsende bestätigen und prüfe die letzte Beitragsabrechnung. Wenn du die SEPA-Lastschrift stoppst, ist die Versicherung damit nicht gekündigt, und noch fällige Beträge bleiben bestehen.

Offizielle Quellen

Verwendete Referenzen und Links zu den aktuell geltenden Regeln.

  • § 11 VVG — Verlängerung, KündigungGesetze im Internet
  • § 40 VVG — Kündigung bei PrämienerhöhungGesetze im Internet
  • § 92 VVG — Kündigung nach Versicherungsfall (Sachversicherung)Gesetze im Internet
  • § 111 VVG — Kündigung nach Versicherungsfall (Haftpflicht)Gesetze im Internet
  • § 312k BGB — Ausnahme für FinanzdienstleistungenGesetze im Internet
  • § 309 Nr. 13 BGB — Form von Anzeigen und ErklärungenGesetze im Internet
  • Versicherungsvertrag kündigen: Wann das klappt und wie Sie vorgehenVerbraucherzentrale
  • Kündigung per E-Mail: Darauf sollten Sie achtenVerbraucherzentrale

Informationen auf dem Stand des letzten Prüfdatums. Dieser Ratgeber dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar - bei komplexen Situationen konsultiere bitte einen qualifizierten Fachmann.

Häufige Fragen

Wann kann ich meine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung kündigen?

In der Regel zum Ende des Versicherungsjahres mit der Kündigungsfrist aus deinem Vertrag, oft drei Monate. Das Versicherungsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Einen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kannst du zum Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG).

Kann ich eine Versicherung per E-Mail kündigen?

In der Regel ja. Bei Verbraucherverträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, dürfen die Vertragsbedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen; eine E-Mail oder das Kundenportal des Versicherers genügt deshalb. Heb deine Nachricht auf und lass dir das Vertragsende bestätigen.

Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?

Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam würde (§ 40 VVG). Nicht jede höhere Rechnung berechtigt dazu; prüfe deshalb das Schreiben des Versicherers.

Kann ich nach einem Schadensfall kündigen?

Oft ja. Bei der Hausratversicherung können beide Seiten innerhalb eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen (§ 92 VVG). Bei der Haftpflichtversicherung läuft der Monat ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer den Deckungsanspruch anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat, oder ab dem rechtskräftigen Urteil, wenn er dich angewiesen hatte, es auf einen Prozess mit dem Geschädigten ankommen zu lassen (§ 111 VVG).

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